PiK

Das PiK-Projekt wird bis Ende 2023 verlängert!

Im dritten Projektzeitraum von Januar 2022 bis Dezember 2023 sollen die bisher gefunden Erkenntnisse in weiteren Modellvorhaben für eine zügige und kosteneffiziente Planung und Umsetzung von PiK-Maßnahmen im kommunalen Bereich eingesetzt werden.

Darüber hinaus soll im laufenden Projektzeitraums eine webbasierte Anwendung für Kommunen und Landwirte erstellt werden, welche es den beteiligten Akteuren erleichtert, faire Vergütungssätze für Kompensationsmaßnahmen zu ermitteln und auszuhandeln.

Der Handlungsleitfaden und die Maßnahmenblätter werden am Ende der Projektlaufzeit veröffentlicht.

PiK-Modellvorhaben: Lichtacker und Blühstreifen auf wechselnden Standorten zum Erhalt von Ackerflächen als Ökokontomaßnahme. Ein Beispiel aus der Praxis.

PiK-Modellvorhaben: Lichtacker und Blühstreifen auf wechselnden Standorten zum Erhalt von Ackerflächen als Ökokontomaßnahme. Ein Beispiel aus der Praxis.

Genehmigt wurde im Landkreis Ravensburg die Umsetzung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen als vorgezogene Maßnahme im Rahmen der Ökokonto-Verordnung. Ursprünglich war eine Umwandlung von Ackerflächen in extensives Grünland angedacht. Die Untere Naturschutzbehörde Ravensburg regte jedoch an, im Rahmen eines PIK-Modellvorhabens naturschutzfachliche Maßnahmen auf Ackerstandorten zu erproben. Nachdem die Landsiedlung mit dem Antragsteller und dem Landratsamt die Rahmenbedingungen klärte, wurde die Flächenagentur Baden-Württemberg mit der Erstellung des PiK-Konzepts und Ökokontoantrages betraut:

Die Maßnahme „Lichtacker“ zur Förderung autochthoner Ackerwildkrautflora umfasst im jeweiligen Umsetzungsjahr eine Fläche von 2,2 ha. Der Antragsteller bewirtschaftet seine Flächen ökologisch und muss daher Kleegrasgemische bzw. Leguminosen in die Fruchtfolge einbinden. Um eine ununterbrochene Umsetzung der wildkrautfördernden Maßnahme Lichtacker garantieren zu können, wird die Maßnahme im jährlichen Wechsel auf zwei gleich großen Teilschlägen von je knapp 2,2 ha umgesetzt. Im jeweiligen Jahr ohne PiK-Maßnahme, findet ökologische Ackerbewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis und angepasster Düngung in Abhängigkeit des Nmin Gehalts des Boden und des Stickstoffbedarfs des Fruchtfolgegliedes statt. Wie bereits bestehende Erfahrungswerte (bspw. langjährige Bewirtschaftung nach KraichgauKorn® Standard) zeigen, ist eine reguläre Bewirtschaftung für die Etablierung von Ackerwildkräutern tolerabel. Eine Vielzahl an, teils gefährdeten Arten sind trotz teils mehrjähriger konventioneller Bewirtschaftung in den Jahren des extensiven Feldfruchtanbaus auf solchen Nutzungsflächen zu finden, da Vorkommen temporär im Boden bei entsprechend ausgebildeter Samenbank überdauern können. Im vorliegenden Fall muss die zu schützende Ackerwildkrautflora lediglich eine Vegetationsperiode, in welcher Kleegras oder Ackerbohne angebaut wird, überdauern. Langfristig soll das Samenpotential der Ackerwildkräuter auf beiden Teilschlägen anwachsen.

Die Maßnahme wird mit strukturbereichernden Elementen wie Buntbrachen und Feldhecken ergänzt. Die mehrjährigen Buntbrachen werden vor Ablauf von fünf Jahren umgebrochen um den Ackerstatus auf diesen Teilflächen zu erhalten. Zuvor wird die jeweilige Ersatzbuntrache bereits etabliert worden sein. So ist auch hier eine ununterbrochene ökologische Aufwertung gewährleistet.

Die Feldhecken sind auf Dauer angelegt und dienen neben der Bereitstellung von Nahrung und Nistplätzen insbesondere dem Erosionsschutz. Die Maßnahme trägt dazu bei, wertvolle Biotopverbundflächen mittlerer Standorte herzustellen, die insbesondere für Vögel und Insekten als Rückzugsraum und Nahrungshabitat von Bedeutung sind.

PiK-Praxisbeispiel: David Traub vom Hopfenhof setzt für die Stadt Nürtingen die PiK-Maßnahme „Artenschutzacker“ um.

PiK-Praxisbeispiel: David Traub vom Hopfenhof setzt für die Stadt Nürtingen die PiK-Maßnahme „Artenschutzacker“ um.
Am 20.04.2021 unterzeichneten Herr Traub und Oberbürgermeister Dr. Johannes Fridrich in Anwesenheit von Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch den Bewirtschaftungsvertrag zur Umsetzung der der ersten PIK-Maßnahme in Nürtingen.

Nürtingen muss im Rahmen seiner baulichen Entwicklung für Wohnen und Gewerbe bis 2030 Ausgleichsmaßnahmen in erheblichem Umfang bereitstellen. Daher möchte die Stadt bei der Schaffung der benötigten Ausgleichsflächen mit den Nürtinger Landwirten neue Wege beschreiten. Hierfür beteiligt sie sich am Projekt „Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen als Instrument zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen“, welches von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz geleitet wird.

Im Eigentum der Stadt befinden sich große zusammenhängende Ackerflächen. Diese sollen auch künftig für den Ackerbau zur Verfügung stehen. Daher möchte die Stadt in Zusammenarbeit mit den Landwirten Maßnahmen erproben, welche zwei Funktionen erfüllen sollen:

  • Einerseits sollen die Maßnahmen den ökologischen Wert des Ackers steigern und damit den benötigten Ausgleich zum Eingriff schaffen,
  • andererseits sollen sie auf wechselnden Standorten eines Ackerschlages umgesetzt werden können, ohne dass es zu einem erheblichen Verlust des geschaffenen ökologischen Wertes kommt. Der rechtliche Status als Ackerfläche, wie auch der notwendige ökologische Ausgleich zum Eingriff kann so gewährleistet werden.

Im Zuge des Modellvorhabens wurden Kompensationsflächen und das zugehörige Verwaltungskonzept vorausschauend, in enger Zusammenarbeit von Stadt, Landwirt, der Landsiedlung Baden-Württemberg und der Flächenagentur Baden-Württemberg sowie dem Landratsamt geplant. Dabei finden sich landwirtschaftliche, betriebliche und naturschutzfachliche Belange gleichberechtigt in der Planung wieder.

Einen Mittelweg aus landwirtschaftlicher Produktion und Schaffung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen stellt die Maßnahme „Artenreicher Wildkrautacker“ dar. Die Fläche wird ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und mit erweitertem Saatreihenabstand bewirtschaftet und schafft so einen Lebensraum für Wildkräuter, welche wiederum die Nahrungsgrundlage für Insekten und Vögel darstellen. David Traub vom Hopfenhof betreibt ökologische Landwirtschaft und will den „Artenschutzacker“ in Kombination mit Maßnahmen zum Feldbrüterschutz auf einem an ihn verpachteten 2,1 ha großen Teilschlag des Börlenbergs umsetzen.

Ganz wichtig: Der Landwirt behält die finale Verfügungsgewalt über die Fruchtfolge, jedoch muss er vertraglich festgesetzte Parameter einhalten, die eine günstige Entwicklung der Zielarten (Bodenbrüter und Ackerwildkrautflora) garantieren. Dies garantiert dem Landwirt weiterhin das Anrecht auf Betriebsprämie. Die Maßnahme erlaubt eine schlaginterne Rotation um das für Biobetriebe notwendige Kleegrasgemisch in die Fruchtfolge integrieren zu können.

Das Ziel der Stadt ist es, weitere Pächter von städtischen Ackerflächen zur Umsetzung des PiK-Konzepts zu gewinnen, um die Ackerstandorte am Börlenberg und andernorts erhalten zu können.

Das PiK-Projekt geht in die zweite Runde

Das Projekt „Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen II“, kurz PiK-Projekt II, wird, aufbauend auf den Ergebnissen des ersten Projekts, weitere Modellvorhaben mit Kommunen und Landwirten umsetzen und insbesosender Fragen des Kompensationsflächenmanagements sowie gesonderte rechtliche Fragestellungen ergründen.

Wenn Sie im Rahmen einer Ökokontomaßnahme oder in Zusammenarbeit mit der örtlichen Kommune als baurechtlicher Ausgleich ein interessantes naturschutzfachliches Konzept auf Ihren landwirtschaftlichen Flächen umsetzen möchten dann wenden Sie sich an Birgit Ewert – birgit.ewert@landsiedlung.de oder rufen an unter: 07351 352 3103.