PiK – Voraussetzungen und Beispiele

Praxisbeispiele aus dem PiK-Projekt sind hier aufgeführt

Im Rahmen des PiK-Projektes wurde von der Flächenagentur BW ein Maßnahmenkatalog erstellt. Die Maßnahmen können nach dem Baukastenprinzip einzeln oder als Komplettmaßnahme auf Ackerstandorten umgesetzt werden. Die ökologische Wertigkeit des Maßnahmenpakets steigt mit der Anzahl der gewählten Module. Maßnahmenblätter „Ackerstandort“

Im Rahmen des Projekts „Eingriffsregelung und landwirtschaftliche Bodennutzung – Aufwertung durch Nutzung – Modellvorhaben zur innovativen Anwendung der Eingriffsregelung“ wurden Maßnahmen erprobt und zusammengefasst:  Zur Broschüre

Produktionsintegrierte Kompensation wird definiert als:

Naturschutzfachlich begründete Maßnahmen, die eine ökologische Aufwertung der agrar- oder forstwirtschaftlich genutzten Fläche bewirken, ohne das besagte Flächen ebenjener Nutzung entzogen werden.

Der Begriff „Produktionsintegrierte Kompensation“ ist nicht unumstritten, was insbesondere an seiner Unschärfe liegt. Der Aufwuchs einer Streuobstwiese oder artenreichen Grünlands lässt sich theoretisch bis zu einem gewissen Grade verwerten. Dafür bedarf es jedoch einer entsprechenden Agrarstruktur und bestehender Wertschöpfungsketten am Ort des Ausgleichs. Ohne Raufutterverwerter, ohne Saft- und Mostproduzenten oder ausreichend Kunden, die regionales Obst nachfragen, lässt sich der Aufwuchs oder die Ernte schlecht vermarkten. Auf alle Fälle sinken sowohl die Naturalerträge als auch die Produktionswerte in Euro deutlich. Hier ist also nicht von produktionsintegrierter Kompensation im engeren Sinn zu sprechen. Außerdem verursacht die Pflege der Maßnahme sehr hohe Kosten und verteuert eine Maßnahme relativ zu einer, welche entweder nicht so pflegeintensiv ist oder die örtliche Agrarstruktur berücksichtigt. Produktionsintegrierte Kompensation bedeutet immer eine Extensivierung/Änderung der wirtschaftlichen Nutzung. Die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen, Blüh-, Stoppel- und Schwarzbrachen oder das Belassen von Getreide auf dem Acker als Nahrungsquelle und Deckung im Winter sind Ausprägungen starker Extensivierung. Erweiterter Saatreihenabstand oder verminderte Aussaatdichte, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, angepasste Düngung, reduzierte mechanische Beikrautregulierung können eine artenreiche Wildkrautflora fördern und dennoch kann weiterhin ein bestimmter Ertrag an Marktfrüchten erwirtschaftet werden. Von solchen Maßnahmen profitieren insbesondere auch Insekten. Zum spezifischen Artenschutz müssen solche Maßnahmen nur noch auf die jeweilige Zielart angepasst werden. So lassen sich nach dem Baukastenprinzip Maßnahmenkomplexe für einen Standort entwerfen.

Welche Kriterien bedingen die Eigenschaft „produktionsintegriert“ bzw. „betriebsorientiert“? Aus unserer Sicht das Zusammenspiel folgender Kriterien:

  • Die Maßnahmenplanung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Flächenbewirtschafter. Eine erfolgreiche Pflege der Maßnahme gelingt umso mehr, je angepasster die Umsetzung der Maßnahme auf die Arbeitsabläufe für die jeweiligen Ackerkulturen ist.
  • Die Fläche bleibt in der Bewirtschaftung des Eigentümers/Pächters.
  • Eine starke Extensivierung von Teilflächen ist möglich, jedoch findet dies im Zeitverlauf auf wechselnden Flächen statt, um eine Integration in die Anbauplanung zu erleichtern.
  • Planung und Umsetzung der PiK garantiert eine Erhaltung des Ackerstatus.
  • Das Kriterium, auf einer Teilfläche einen Ertrag an Marktfrüchten zu erwirtschaften, sollte fakultativ sein. Ziel muss es in erster Linie sein, in einem definierten Suchraum Strukturen zu schaffen, die der Förderung von Feldflora und –fauna (speziell Offenlandarten und Insektenpopulationen) im speziellen dienen und gleichzeitig der Landwirtschaft ein gewisses Maß an Flexibilität einräumt und Produktionsflächen nicht auf Dauer entzieht. PiK ermöglicht das Nebeneinander von Hochertragslandwirtschaft und extensiven Strukturen im Sinne des „land sparing“ wie das „land sharing“, also die Vereinigung von Artenschutz und Nahrungsmittelproduktion auf derselben Fläche.

Mehrjährige Blühstreifen auf dem Biobetrieb Wassergut Canitz in Tallwitz, Sachsen. Rechts: inmitten des Schlages, Mitte u. links: zu beiden Seiten einer Hecke.

Eine mittlerweile zum Klassiker avancierte PiK-Maßnahme wäre der Blühstreifen. Flexibel zu bewirtschaften, auf wechselnden Flächen ansäbar, landschaftsästhetisch ein Höhepunkt und (bei umsichtiger Planung, Umsetzung und Pflege) sehr effizient im Hinblick auf Habitataufwertung für zahlreiche Tiere und Pflanzen.

Es gibt zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielschwerpunkten: Habitataufwertung für verschiedene Arten, gezielter Artenschutz, Maßnahmen zur Bodenverbesserung, Gewässer- und Erosionsschutz.

Nun gilt folgender, wichtiger Grundsatz: Erst eine geeignete Fläche finden, dann die Maßnahmen raussuchen. Geeignet ist eine Fläche insbesondere dann, wenn Sie aus agrarökonomischer Sicht von untergeordneter Bedeutung ist. Idealerweise handelt es sich um eine schwer zu bewirtschaftende Fläche (Hang zur Vernässung, Hanglage, Schwer befahrbar) oder um einen Grenzertragsstandort. Ertragreiche Standorte sollten keinesfalls zu Kompensationszwecken herangezogen werden. Eine Hilfestellung zur Findung geeigneter Flächen bietet u.a. die Flurbilanz mit Flächenbilanzkarten und Wirtschaftsfunktionskarten.

Welche Maßnahme nun auf der ausgesuchten Fläche aus naturschutzfachlicher Sicht Sinn ergibt hängt von verschieden Faktoren ab:

  • Naturraum
  • örtliche Naturkulisse
  • bereits vorhandene Strukturen – natürlich und menschengemacht
  • gebietsheimische Arten und deren Bedürfnisse
  • Vorhandensein zu fördernder Arten

Für weitere Informationen zu verschiedenen naturschutzfachlichen Maßnahmen, welche sich im Rahmen einer Kompensationsplanung in Betracht gezogen werden können finden sich auf der Seite der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft. Hier finden Sie ein umfassendes Kompendium an Maßnahmen, mit denen sich ein Standort ökologisch aufwerten lässt. https://www.kulturlandschaft.nrw/pin-datenbank/