Baurechtlicher Ausgleich

Das PiK-Projekt wird bis Ende 2023 verlängert!

Im dritten Projektzeitraum von Januar 2022 bis Dezember 2023 sollen die bisher gefunden Erkenntnisse in weiteren Modellvorhaben für eine zügige und kosteneffiziente Planung und Umsetzung von PiK-Maßnahmen im kommunalen Bereich eingesetzt werden.

Darüber hinaus soll im laufenden Projektzeitraums eine webbasierte Anwendung für Kommunen und Landwirte erstellt werden, welche es den beteiligten Akteuren erleichtert, faire Vergütungssätze für Kompensationsmaßnahmen zu ermitteln und auszuhandeln.

Der Handlungsleitfaden und die Maßnahmenblätter werden am Ende der Projektlaufzeit veröffentlicht.

Das PiK-Projekt geht in die zweite Runde

Das Projekt „Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen II“, kurz PiK-Projekt II, wird, aufbauend auf den Ergebnissen des ersten Projekts, weitere Modellvorhaben mit Kommunen und Landwirten umsetzen und insbesosender Fragen des Kompensationsflächenmanagements sowie gesonderte rechtliche Fragestellungen ergründen.

Wenn Sie im Rahmen einer Ökokontomaßnahme oder in Zusammenarbeit mit der örtlichen Kommune als baurechtlicher Ausgleich ein interessantes naturschutzfachliches Konzept auf Ihren landwirtschaftlichen Flächen umsetzen möchten dann wenden Sie sich an Birgit Ewert – birgit.ewert@landsiedlung.de oder rufen an unter: 07351 352 3103.