Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) ermöglicht es, Eingriffe in den Naturhaushalt gemäß §14 BNatSchG zu kompensieren, indem Landwirte ihre Flächen durch eine angepasste, auf die Kultur und den Betrieb zugeschnittene Bewirtschaftungsweise naturschutzfachlich aufwerten.

Die Flächen verbleiben zur Bewirtschaftung beim Landwirt, dieser erhält eine attraktive Vergütung und wird zum Partner des Naturschutzes.

Dies ist ein Projekt im Rahmen des „Sonderprogramms Biologische Vielfalt“ zur Etablierung einer agrarstrukturell verträglichen Kompensationspraxis gemäß §15 BNatSchG. Auftraggeber ist das Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die Projektleitung liegt bei der Landsiedlungs Baden-Württemberg GmbH.

Zweck und Ziel des Projekts