Genehmigt wurde im Landkreis Ravensburg die Umsetzung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen als vorgezogene Maßnahme im Rahmen der Ökokonto-Verordnung. Ursprünglich war eine Umwandlung von Ackerflächen in extensives Grünland angedacht. Die Untere Naturschutzbehörde Ravensburg regte jedoch an, im Rahmen eines PIK-Modellvorhabens naturschutzfachliche Maßnahmen auf Ackerstandorten zu erproben. Nachdem die Landsiedlung mit dem Antragsteller und dem Landratsamt die Rahmenbedingungen klärte, wurde die Flächenagentur Baden-Württemberg mit der Erstellung des PiK-Konzepts und Ökokontoantrages betraut:
Die Maßnahme „Lichtacker“ zur Förderung autochthoner Ackerwildkrautflora umfasst im jeweiligen Umsetzungsjahr eine Fläche von 2,2 ha. Der Antragsteller bewirtschaftet seine Flächen ökologisch und muss daher Kleegrasgemische bzw. Leguminosen in die Fruchtfolge einbinden. Um eine ununterbrochene Umsetzung der wildkrautfördernden Maßnahme Lichtacker garantieren zu können, wird die Maßnahme im jährlichen Wechsel auf zwei gleich großen Teilschlägen von je knapp 2,2 ha umgesetzt. Im jeweiligen Jahr ohne PiK-Maßnahme, findet ökologische Ackerbewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis und angepasster Düngung in Abhängigkeit des Nmin Gehalts des Boden und des Stickstoffbedarfs des Fruchtfolgegliedes statt. Wie bereits bestehende Erfahrungswerte (bspw. langjährige Bewirtschaftung nach KraichgauKorn® Standard) zeigen, ist eine reguläre Bewirtschaftung für die Etablierung von Ackerwildkräutern tolerabel. Eine Vielzahl an, teils gefährdeten Arten sind trotz teils mehrjähriger konventioneller Bewirtschaftung in den Jahren des extensiven Feldfruchtanbaus auf solchen Nutzungsflächen zu finden, da Vorkommen temporär im Boden bei entsprechend ausgebildeter Samenbank überdauern können. Im vorliegenden Fall muss die zu schützende Ackerwildkrautflora lediglich eine Vegetationsperiode, in welcher Kleegras oder Ackerbohne angebaut wird, überdauern. Langfristig soll das Samenpotential der Ackerwildkräuter auf beiden Teilschlägen anwachsen.
Die Maßnahme wird mit strukturbereichernden Elementen wie Buntbrachen und Feldhecken ergänzt. Die mehrjährigen Buntbrachen werden vor Ablauf von fünf Jahren umgebrochen um den Ackerstatus auf diesen Teilflächen zu erhalten. Zuvor wird die jeweilige Ersatzbuntrache bereits etabliert worden sein. So ist auch hier eine ununterbrochene ökologische Aufwertung gewährleistet.
Die Feldhecken sind auf Dauer angelegt und dienen neben der Bereitstellung von Nahrung und Nistplätzen insbesondere dem Erosionsschutz. Die Maßnahme trägt dazu bei, wertvolle Biotopverbundflächen mittlerer Standorte herzustellen, die insbesondere für Vögel und Insekten als Rückzugsraum und Nahrungshabitat von Bedeutung sind.