Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) ermöglicht es Eingriffe   in den Naturhaushalt gemäß §14 BNatSchG zu kompensieren, indem Landwirte ihre Flächen  durch eine angepasste, auf die Kultur und den Betrieb zugeschnittene Bewirtschaftungsweise naturschutzfachlich aufwerten.

Die Flächen verbleiben zur Bewirtchaftung beim Landwirt, dieser erhält eine attraktive Vergütung und wird zum Partner des Naturschutzes.

Dies ist ein Projekt im Rahmen des „Sonderprogramms Biologische Vielfalt“ zur Etablierung einer agrarstrukturell verträglichen Kompensationspraxis gemäß §15 BNatSchG. Auftraggeber ist das Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die Projektleitung liegt bei der Landsiedlungs Baden-Württemberg GmbH.

Zweck und Ziel des Projekts

Handlungsleitfaden
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Der Handlungsleitfaden zur rechtssicheren Planung und Umsetzung von ackeraulichen Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie …

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PiK – Voraussetzungen und Beispiele
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Im Rahmen des PiK-Projektes wurde von der Flächenagentur BW ein Maßnahmenkatalog erstellt. Die Maßnahmen können nach dem …

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Eingriffsregelung und Kompensation
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Für eine umfassende Einführung in die rechtliche Thematik der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) …

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